Organisatorisches

Kostenregelung

1. Psychotherapie bei gesetzlichen Krankenkassen

Ich verfüge über eine Kassenzulassung und kann entsprechend über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

1. Psychotherapie bei privaten Kassen, Beihilfe und Heilfürsorge

Eine Abrechnung über private Krankenkassen, Beihilfe und Heilfürsorge ist möglich. Fast alle privaten Krankenkassen übernehmen in unterschiedlichem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie. Überprüfen Sie dazu Ihren Versicherungsvertrag oder nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf.

2. Selbstzahler*innen

Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine einzeltherapeutische Sitzung kostet aktuell 135,52 € pro 50 min (3,1-facher Satz der GOP).

3. Paartherapie

Therapien im paartherapeutischen Setting werden grundsätzlich nicht von den (privaten oder gesetzlichen) Krankenkassen übernommen. Die Kosten belaufen sich aktuell auf 150 € pro 60 min. Für Student*innen, Auszubildende, Rentner*innen oder Arbeitsuchende können nach Absprache ermäßigte Honorare vereinbart werden.